Geförderte Beratung 2016 -
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Auszüge aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 21. August 2014 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 37) mehr
z.B. Betriebsberatung (Beratungsumfang ab 5 Tage)
Zuschuss bis zu 50 % bei max. 16.000,00 € förderfähigen Ausgaben (bei Unternehmensnachfolge 20.000,00 €), nach Projektende ein Jahr Beratungspause, aber Coaching zum selben Schwerpunkt möglich.
Folgende Beratungsschwerpunkte werden gefördert (auszugsweise):
- Strategieentwicklung / strategisches Wachstum
- Optimierung betrieblicher Prozesse
- Personalentwicklung
- Unternehmensnachfolge